Resolution: Altschuldenlösung für eine handlungsfähige Landeshauptstadt

In seiner Sitzung am 30.06.2020 hat der Saarbrücker Stadtrat einstimmig eine Resolution verabschiedet, mit der der Rat die Bundesregierung auffordert, eine Altschuldenlösung für Haushaltsnotlage-Kommunen zu offerieren.

Die Corona-Krise stellt unsere gesamte Gesellschaft vor nie da gewesene Herausforderungen. Infolge der notwendigen Schutzmaßnahmen, verbunden mit vielen Einschränkungen für die Bürger*innen im öffentlichen Leben, der zeitweisen Schließung von Einrichtungen, Absage von Veranstaltungen etc., hat sich gezeigt, dass die Kommunen das Rückgrat des Krisenmanagements bilden. Die Stadt Saarbrücken setzt in der Krisenzeit operativ die Vorgaben um, die von Landes- und Bundesseite gemacht werden. Dazu zählen von der Einrichtung einer Notbetreuung über Quarantäneverfügungen bis zum Erhalt der kritischen Infrastruktur zahlreiche Maßnahmen, die einen erheblichen Kostenaufwand mit sich bringen. Zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben bedarf es dabei auch intensiver Abstimmungen zwischen Akteuren und Ebenen in den einberufenen Krisenstäben.

Nur auf diese Weise konnte und kann es gelingen, auch in der Krise die Daseinsvorsorge vor Ort zu gewährleisten. Daher ist es essenziell, dass die Stadt Saarbrücken finanziell weiterhin handlungsfähig bleibt. Seit vielen Jahren kämpft die Stadt aufgrund des Strukturwandels im Saarland mit einer erheblichen Altschuldenproblematik. Nachdem die Mittel aus dem Saarland-Pakt eine Linderung verschafft haben, wird die aktuelle Krise, verbunden mit den negativen wirtschaftlichen Folgen, die Handlungsspielräume der Stadt in den kommenden Jahren erheblich einschränken und zu wachsenden Schuldenbergen führen.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der Stadtrat grundsätzlich das von der Bundesregierung aufgelegte Konjunkturpaket, wonach die Stadt bei den Sozialkosten entlastet wird und krisenbedingte Gewerbesteuer-Ausfälle übernommen werden sollen. Dies alles darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen dürften, um zu verhindern, dass neue Liquiditätskredite aufgenommen werden müssen, um weitere Einnahmeausfälle zu kompensieren, Defizite bei kommunalen Unternehmen auszugleichen und krisenbedingte Mehrausgaben zu finanzieren. Der Stadtrat hält es daher für unabdingbar, dass der Bund eine Lösung für die Altschuldenproblematik offeriert, damit die Stadt Saarbrücken langfristig handlungsfähig bleibt. Damit stellt sich der Stadtrat auch nochmals explizit hinter die Forderungen des Bündnisses „Für die Würde unserer Städte“, in dem sich über 70 hochverschuldete Städte aus acht Bundesländern zusammengeschlossen haben.

Bereits vor der aktuellen Krise hatte die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ herausgearbeitet, dass eine Altschuldenlösung der wichtigste Eckpfeiler dafür ist, wenn wir gleichwertige Lebensverhältnisse garantieren wollen. Ohne eine solche Lösung wird die finanzielle Ungleichheit der Kommunen in der Bundesrepublik noch größer – finanzschwache Kommunen, die unter strenger Haushaltsaufsicht stehen, werden noch weiter geschwächt. Hinzu kommt im Falle der Landeshauptstadt, dass seitens des Landes strenge Mindesttilgungsvorgaben für bestehende Kredite bestehen. Und die aufgrund der Corona-Krise neu aufgenommenen Kredite müssen zusätzlich zu den bereits bestehenden getilgt werden. Diese Situation wird der Landeshauptstadt auf Dauer finanziell den Hals zuschnüren.

Der Saarbrücker Stadtrat fordert daher von der Bundesregierung, das Nothilfeprogramm für die Kommunen mit einer Altschuldenlösung zu ergänzen. Es darf nicht sein, dass diejenigen, die die öffentliche Daseinsvorsorge betreiben und die wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen der Krise bewältigen sollen, in die Handlungsunfähigkeit getrieben werden.