Gerade in Saarbrücken wird deutlich, wie verheerend sich die Steigerungen der Konzessionen von Spielhallen auswirken. Anders als bspw. in Neunkirchen oder Völklingen haben wir hier immer noch kein Konzept zum Schutz unserer Innenstadt sowie der Stadtteilzentren, obwohl Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, Gewerberecht und Werbesatzungen einige Möglichkeiten bieten. Diese müssen dringend genutzt wurden, denn mit jeder erteilten Konzession erhält eine innerörtliche Spielhalle Bestandsschutz. Ganze Straßenzüge werden in eine Abwärtsspirale gezogen, wie z.B. die Eisenbahnstraße. Dort wandern Nahversorger ab, hochwertige Warensortimente verschwinden. Sowohl die wohnortnahe Versorgung als auch die Attraktivität von Standorten gehen somit verloren.
Bislang können Städte aus den Spielhallen beträchtliche Einnahmen für ihre äußerst klammen Haushalte erzielen. Doch dies macht die dramatischen Auswirkungen für die Bevölkerung nicht besser. Jeden Monat verlieren Menschen im Saarland 4 Mio. Euro. Vor allem mit regelmäßigen SpielerInnen wird dabei der Umsatz gemacht, denn 42 % der Besucher von Spielhallen sind süchtig. Diese Menschen sind hochverschuldet, krank und abhängig geworden. In der Regel sind 8 bis 10 weitere Personen aus ihrem privaten Umfeld mit betroffen.
So gibt es Überlegungen, über das Vergnügungssteuergesetz die Zulassung von Spielhallen für die Städte wesentlich weniger attraktiv zu machen und dadurch Einnahmemöglichkeiten zu begrenzen. Dies gilt umso mehr, als Städte mit Spielhallenkonzept nicht im Ergebnis schlechter gestellt werden sollen.
Darüber hinaus müssen durch ein Spielhallengesetz zukünftig heikle Fragen wie existierende Mehrfachkonzessionen, nötige Abstandsgebote und Zugangskontrollen geregelt werden. Erforderlich ist ebenso eine finanzielle Beteiligung der Spielhallenbetreiber an der Suchtprävention und somit eine stärkere Übernahme von Verantwortung.
Claudia Willger
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