29.04.2011 | Mitspracherecht für Arbeitslose

Die Entscheidung ist gefallen. In Saarbrücken wird das Jobcenter (ehemals ARGE) als eigenständige Organisationseinheit für die Langzeitarbeitslosen zuständig sein.
Der Wunsch des Regionalverbandes war ein anderer: er wollte die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit in der ARGE Saarbrücken beenden und als Kommune, als Regionalverband alleine die Hartz IV BezieherInnen betreuen, beraten, qualifizieren und vermitteln. Die Argumente für eine „Optionskommune“ (so ist der Fachjargon) waren, dass die Kommunen näher an den arbeitslosen Menschen dran sind und auf eine engagierte Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zurückblicken können.
Das Bundesarbeitsministerium hat letztlich anders entschieden. Das Jobcenter Saarbrücken, als das größte im Saarland, wird unter die Federführung der Arbeitsagentur gestellt. Die LHS, die über die Regionalverbandsumlage ca. 65 % der Ausgaben des Regionalverbandes finanziert, ist leider nur mit einer beratenden Stimme in der Trägerversammlung des Jobcenters beteiligt. Hier wünschen wir uns wesentlich mehr Gestaltungsräume für die Stadt, zumal auch sie mit ihren Kompetenzen in der Arbeitsmarktpolitik einiges beisteuern könnte.
Und wir halten die Berufung von Einrichtungen in den Beirat für sinnvoll, die direkt mit Langzeitarbeitslosen zusammenarbeiten wie z.B. die Koordination Saarländischer Arbeitsloseninitiativen oder die Saarländische Armutskonferenz.
Vertreter von Betroffenenorganisationen könnten nämlich auf Fehler und Missstände bei der Planung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen direkt und frühzeitig aufmerksam machen. Verbitterungen auf Seiten der Arbeitlosen könnten so vermieden werden. Diese Chance sollte man nicht verpassen.

Thomas Brück