Der ehemalige CDU-Ministerpräsident und heutige Verfassungsrichter Peter Müller wusste seinerzeit gleich Bescheid. So schrieb er im März 1999 den Bombenanschlag auf die Ausstellung „Verbrechen der Wehrmacht“ in Saarbrücken einem „wahnsinnigen Einzeltäter“ zu. Welch eine politische Fehlleistung!
Heute nimmt man an, dass die Tat organisiert und aus dem rechtsextremistischen Umfeld stammte. So wenig wie dieses Verbrechen die Tat eines Einzelnen war, sind besagte Mordfälle und Brandanschläge Einzeltätern zuzuschreiben. Fassungslos fragt man sich, wie solche Verbrechen ungestört stattfinden konnten? Die Mörder aus Jena seien damals untergetaucht, hieß es. Dabei waren sie nur von Thüringen nach Sachsen verzogen. Das Versagen der Ermittlungsbehörden, v.a. des Verfassungsschutzes, muss aufgearbeitet werden und ernsthafte Konsequenzen zeitigen. Dass die Rechtsextremisten Unterstützer gehabt haben müssen, ist evident. Dass diese Unterstützung wahrscheinlich bis in Verfassungsschutzkreise reichte, ist ein Skandal.
Bestätigt sich nun, dass auch die Brandanschläge von Völklingen einen rechtsextremen Hintergrund haben, braucht es im Saarland mehr als das Einsetzen einer Arbeitsgruppe unter Führung der Staatsanwaltschaft. Man braucht neben dem zivilgesellschaftlichen Engagement Aller gegen rechts auch eine Revision der Arbeit der Ermittlungsbehörden. Eine effektive Durchforstung der Polizei und des Verfassungsschutzes ist dringlich angesagt.
Auch muss das rechte Umfeld beleuchtet werden. Dass damit endlich ein Verbot der verfassungsfeindlichen NPD stehen muss, ist mittlerweile unumstritten. Der legale Arm der militanten Rechten darf nicht noch weiter mit Staatsgeldern gefördert werden.
Thomas Brück
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