09.05.2014 | Wann wird Saarbrücken zur inklusiven Stadt?

Stadtratsgrüne drängen auf die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

Hintergrund: Die UN Generalversammlung hat 2006 die Konvention zu Schutz und Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Die BRD hat diese Konvention unterzeichnet und damit sind die staatlichen Organe in der BRD gefordert die volle und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen umzusetzen.

Auf wiederholte Initiative der Stadtratsgrünen wurde jetzt im zuständigen städtischen Fachausschuss darüber gesprochen, mit welchen Aktivitäten und Maßnahmen die LHS die Rechte von Menschen mit Behinderungen verwirklichen will. Dazu teilt die umweltpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Claudia Willger mit:

„Wir freuen uns, dass unser beständiges Drängen, einen städtischen Aktionsplan für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention anzugehen, erfolgreich war.
Da der vom Saarland verabschiedete Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention anders als in anderen Bundesländern keine konkreten Ziele bzw. Handlungsanleitungen für die kommunale Ebene festgelegt, müssen die Städte und Gemeinden im Saarland – damit auch die LHS – eigene Grundlagen für die Umsetzung erarbeiten. Jetzt wurde im Haupt- und Wirtschaftsausschuss ein – wenn auch noch vager – Zeitplan vorgestellt, der die unterschiedlichen Lebensbereiche der Menschen mit Behinderungen in Saarbrücken berücksichtigt und ihnen einen lebenswerteren Alltag ermöglichen soll.
Wichtig für uns ist, dass umfassend in einem Zeitrahmen dargestellt wird, welche Schritte auf dem Weg der Umsetzung zu gehen sind. Dabei begrüßen wir es, dass in den einzelnen Ämtern, Eigenbetrieben und städtischen Unternehmen Personen benannt werden, die für den Aktionsplan zuständig sind und dass der Sachverstand der Verbände, die im Behindertenbeirat vertreten sind, ebenso gefragt sein wird. Wir finden es gut und richtig, dass der Aktionsplan jährlich evaluiert und entsprechend an neue Erkenntnisse und Erfordernisse angepasst werden soll.
Auch wenn wir wissen, dass der Erarbeitungsprozess zeitaufwändig ist, so schlagen wir dennoch vor, den anvisierten Zeitraum von 1,5 Jahren bis zur Veröffentlichung des ersten städtischen Aktionsplanes durch Straffung der Abstimmungsgespräche oder auch den Verzicht auf interne Auftaktveranstaltungen zu verkürzen.
Wir werden auch weiterhin diesen Prozess aufmerksam mit begleiten und darauf achten, dass die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen nicht nur in städtischen Baumaßnahmen entsprechend berücksichtigt werden. Denn die Bandbreite einer inklusiven Stadt reicht von dynamischen Fahrgastinformationen per Monitor im ÖPNV, damit z.B. hörbehinderte Menschen ihre Haltestellen erkennen können bis hin zu einem barrierefreien Frauenhaus, das allen Frauen eine Zuflucht bieten kann“.