16.09.2015 | „Nein“ muss auch „Nein“ heißen – Es ist Zeit für eine Reform!

kol vergewaltigung verurteilen kl

kol vergewaltigung verurteilen kl„Was Ihnen widerfahren ist, ist in Deutschland nicht strafbar“: Wenn Betroffene, überwiegend Frauen und Mädchen, diese Mitteilung der Staatsanwaltschaft erhalten, so können sie es oft nicht fassen. Aber genau dies entspricht den Tatsachen. Eine Studie des bff mit Unterstützung des Deutschen Institutes für Menschenrechte hat in einer Analyse von 107 Fällen schwerer sexueller Übergriffe belegt, dass sich Täter über ein klares „Nein“ hinwegsetzen können und die Widerstandsleistung zentraler Bezug für eine Strafbarkeit ist. Die sexuelle Selbstbestimmung muss aktiv verteidigt werden, um geschützt zu werden. Damit erfährt sie als Rechtsgut weit aus weniger Schutz als das Recht auf Eigentum: Dort wird klar differenziert zwischen Diebstahl (ohne Gewalt) und Raub (mit Gewalt). Es ist untragbar und niemandem zu vermitteln, warum zum Beispiel selbst Weinen und Flehen nicht ausreichen soll. Dabei gibt es immer wieder sehr gute Gründe für Betroffene, sich nicht zu wehren. An dieser Rechtslage muss sich dringend etwas ändern, um den realen Lebenssituationen gerecht zu werden. Daher unterstützen wir die Postkartenaktion an Bundesjustizminister Heiko Maas. An dieser bundesweiten Aktion beteiligt sich hier der Frauennotruf Saarland. Informieren Sie sich dort oder bei uns und machen Sie mit, denn es ist wirklich Zeit: Schwere Übergriffe dürfen nicht straflos bleiben! (Wochenspiegel-Kolumne „Die Stadtratsfraktionen informieren“ | Autorin: Claudia Willger)