Die Grünen im Stadtrat Saarbrücken zeigen sich sehr verwundert über die Kurzfristigkeit, mit der die Genehmigung für die Fortsetzung der durch die Firma Woll in Gersweiler veranlassten Rodungsarbeiten erfolgt ist. Gemäß den Vorgaben aus dem Bebauungsplan sind Rodungs- und größere Rückschnittarbeiten auf die Zeit zwischen 1. November und 31. Januar zu begrenzen. Diese Festsetzung hatte naturschutzfachliche Gründe. Vor diesem Hintergrund erwarten die Grünen Aufklärung bezüglich des Vorgangs seitens der Stadtverwaltung und des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz. Sie fordern bezüglich der Thematik außerdem die Einberufung einer Sondersitzung des Bauausschusses der Landeshauptstadt.
“Die am 01.02. erfolgte Durchführung von Baumfällarbeiten durch die Firma Woll dürfte gemäß den Vorgaben aus dem Bebauungsplan nach Lage der Dinge einen Rechtsverstoß darstellen. Demzufolge war es die einzig richtige und konsequente Reaktion seitens der Landeshauptstadt, zur Durchsetzung des Rechts zunächst einen Fällstopp zu verfügen. Nachdem in den Stadtratsgremien lange und auch kontrovers über das Bauvorhaben der Firma Woll und den damit verbundenen Bebauungsplan diskutiert wurde, wirkt das derzeitige Verhalten des Unternehmens auf uns irritierend und ist erklärungsbedürftig. Es steht nicht im Belieben der Firma Woll, die Entscheidungen des Stadtrates mutmaßlich zu umgehen. In jedem Fall muss durch die Behörden geprüft werden, ob und welche Konsequenzen sich aus diesem mutmaßlichen Rechtsverstoß ergeben.Wir vertrauen auf die Rechtsstaatlichkeit des Handelns der zuständigen Behörden und erwarten uns vollständige Transparenz”, erklären die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Stadtrat, Yvonne Brück, und der rechtspolitische Sprecher, Dr. Jérôme Lange.
Die Grünen erwarten sich ebenfalls eine lückenlose Aufklärung hinsichtlich der Entscheidung seitens des Stadtplanungsamtes, der Firma binnen kürzester Frist eine Fortführung der Fällarbeiten zu ermöglichen. “Zwar mag es Gründe dafür geben, dass das Stadtplanungsamt im Einvernehmen mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz nach sorgfältiger gutachterlicher Bewertung zum Schluss gekommen ist, dass eine Verlängerung der im Bebauungsplan festgehaltenen Rodungsfrist naturschutzfachlich gerechtfertigt ist. Allerdings sind uns diese Gründe unbekannt. Weder wurden wir in den Entscheidungsfindungsprozess mit eingebunden, noch liegt uns ein entsprechendes Gutachten vor.
Wir sehen hier Oberbürgermeister Conradt in der Verantwortung, uns und die Öffentlichkeit transparent zu informieren. Aus diesem Grund fordern wir die Einberufung einer Sondersitzung des Bauausschusses unter Hinzuziehung der Gutachterin bzw. des Gutachters. Soweit möglich soll auch das der Entscheidung zugrundeliegende Gutachten öffentlich zugänglich gemacht werden, damit das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens hergestellt werden kann“, so Brück und Lange abschließend.
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