Saarbrücken, 26.04.2019. Die Grünen im Stadtrat erwarten von der Stadt Saarbrücken, betreute Mitbürger*innen aktiv über ihr Wahlrecht zu informieren. Dass sie im Vorfeld der Wahlen am 26. Mai erst einen Antrag stellen müssen, um von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, sei eine unnötige Hürde.
“Wir begrüßen, dass der Landtag im Rahmen einer Sondersitzung die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts umsetzen möchte, wonach betreute Mitbürger*innen bereits bei der kommenden Kommunalwahl selbstständig von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. Allerdings werden diese Bürger*innen erst einen Antrag stellen müssen, um tatsächlich am 26. Mai an den Wahlen teilnehmen zu können. Wir halten dies für eine unnötige Hürde”, erklärt der sozialpolitische Sprecher der Grünen im Stadtrat, Thomas Brass.
Die Grünen erwarten daher, dass die Stadt Saarbrücken alle Möglichkeiten nutzt, um betreute Mitbürger*innen aktiv über die bevorstehenden Wahlen aufzuklären und dazu die Informationen bereitstellt, die auch auf der Wahlberechtigungskarte verzeichnet sind (Wahltermin, Wahlzeit, Örtlichkeit). “Durch die Bereitstellung dieser Informationen soll sich die Antragstellung dann erübrigen. Die Stadt könnte die betroffenen Personen entweder schriftlich benachrichtigen oder das Informationsschreiben über die/den bestellte*n Betreuer*in abwickeln”, so Brass abschließend.
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