21.02.2019 | Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses: Wichtiges Zeichen gegen Diskriminierung betreuter Mitbürger*innen

Saarbrücken, 21.02.2019. Laut einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen Bürger*innen, für die ein Betreuer „in allen Angelegenheiten“ bestellt ist, nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden. Die Grünen im Stadtrat begrüßen dieses Urteil und sehen darin eine wichtige Stärkung der Rechte von behinderten Mitbürger*innen, die vom bisherigen sogenannten Wahlrechtsausschluss mehrheitlich betroffen sind. Die Entscheidung müsse unmittelbare Auswirkungen auf die bevorstehende Kommunal- und Europawahl am 26. Mai haben.

“Dass Mitbürger*innen, die auf eine gerichtlich angeordnete Betreuung angewiesen sind, von vielen Wahlen in Deutschland ausgeschlossen werden, obwohl sie voll geschäftsfähig sind, stellt eine erhebliche Diskriminierung dar. Insbesondere sind hiervon Bürger*innen mit Behinderung betroffen, die zum Beispiel in Behinderten-Werkstätten arbeiten. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverfassungsgericht jetzt ein wichtiges Urteil zur Stärkung der Rechte von betreuten Menschen und gegen Diskriminierung von Teilen unserer Gesellschaft gefällt”, erklärt der sozialpolitische Sprecher der Grünen im Stadtrat, Thomas Brass.

Wie das Gericht festgestellt hat, verstößt der pauschale Wahlrechtsausschluss gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung. “Wir erwarten, dass dieses Urteil nun auch unmittelbar Auswirkungen auf bevorstehende Wahlen im Saarland hat. Nach der Entscheidung aus Karlsruhe darf unserer Auffassung nach der Wahlrechtsausschluss für die bevorstehende Kommunal- und Europawahl am 26. Mai nicht mehr bestehen. Schließlich ist die Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses auch im Koalitionsvertrag von CDU und SPD auf Bundesebene als Ziel formuliert”, so Brass abschließend.