30.10.2018 | 34. Sitzung des Stadtrates der Landeshauptstadt Saarbrücken

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Positionierung der Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion zu den wichtigsten Tagesordnungspunkten.

TOP 15.1/15.2: Baulandmodell für die Landeshauptstadt Saarbrücken / Ergänzungsantrag Baulandpolitik
Redebeitrag: Torsten Reif

„Nach der Verabschiedung des auf unsere Initiative hin eingebrachten Stadtrats-Antrags (4. September 2018) für eine Quotenregelung im Wohnungsbau hat die Verwaltung inzwischen ein Baulandmodell vorgelegt. Dieses sieht unter anderem eine einheitliche Quote für die Bereitstellung von sozialem Wohnraum (empfohlen sind 20 Prozent) bei der Schaffung neuen Planungsrechts auf privaten Flächen vor. Außerdem soll der Fokus darauf liegen, einen ausgewogenen Wohnungs-Mix in den einzelnen Quartieren zu erreichen. Dieser Punkt ist uns wichtig, um eine soziale Ausgrenzung zu verhindern, damit wir ein Mit- statt ein Nebeneinander der Saarbrücker*innen erleben. Positiv bewerten wir auch, dass die Vergabe nach Konzept eingeführt wird, wodurch gewährleistet wird, dass Bauprojekte zum Gemeinwohl beitragen, also größtmöglichen gesellschaftlichen Nutzen bringen.
Allerdings fehlte dem Baulandmodell bislang die in unserem Antrag aufgeführte Mindestquote für ‚bezahlbaren‘ Wohnraum. Diese halten wir für dringend nötig, zumal in der Landeshauptstadt seit Jahren die Zahl der Haushalte mit unterdurchschnittlichem Einkommen (unterhalb von 60 Prozent des Bundesmedianeinkommens) wächst. Mittlerweile können sich 62,8 Prozent der Bürger*innen aus dieser Einkommensgruppe keine für sie geeignete Wohnung mehr leisten.
Daher haben wir gemeinsam mit den anderen Koalitionsfraktionen einen Ergänzungsantrag vorgelegt, der festlegt, dass zusätzlich zur Quote für den sozialen Wohnungsbau eine 10-Prozent-Quote für bezahlbares Wohnen eingerichtet wird. Wir begrüßen, dass die Verwaltung diese nun in das Baulandmodell mit aufgenommen hat. Außerdem möchten wir aus Gründen der Planungssicherheit festlegen, dass die Stadt ihre Flächen vorrangig öffentlichen Gesellschaften zum Kauf anbietet, die sich wiederum zu einer 30-jährigen Bindungsfrist verpflichten. Darüber hinaus sollen gemeinschaftliche Wohnprojekte und genossenschaftliche Eigentumsformen von der Quotenregelung ausgenommen werden, wenn die Eigennutzung des geschaffenen Wohnraums langfristig, mindestens für 15 Jahre, sichergestellt ist. Wir sind überzeugt, dass dem sozialen und preisgünstigen Wohnraum in Saarbrücken durch diese Maßnahmen der dringend nötige Aufschwung verliehen werden kann.“

 

TOP 16: Modellvorhaben Städtebauförderung
Redebeitrag: Torsten Reif

“Die vom Bund in Aussicht gestellten Finanzmittel werden es zweifellos ermöglichen, dem Messe- und Kongresswesen in der Landeshauptstadt einen Schub zu geben. Wir begrüßen die Überlegungen zur Fortentwicklung des Messe- und Kongressstandorts, wenn diese dazu führen, dass wir mehr Menschen zum Besuch unserer Stadt bewegen, was letztlich mehr Kaufkraft bringt und damit die Wirtschaft stärkt. Bei der Weiterentwicklung ist für uns der städtebauliche Ansatz entscheidend, insbesondere müssen Verbesserungen auf der Alt-Saarbrücker-Seite und bei der Aufenthaltsqualität des Bürgerparks erreicht werden.
Wir stimmen der Durchführung des Modellvorhabens zu, werden den weiteren Prozess allerdings kritisch begleiten. Mit den Untersuchungen und Gutachten, die dem heutigen Beschluss folgen, müssen verlässliche Informationen erarbeitet werden, die uns als Grundlage für die Entscheidung dienen, ob und in welcher Form das geplante Programm überhaupt umgesetzt wird.
Stand heute sind jedenfalls viele Punkte noch ungeklärt, darunter die Verkehrsanbindung. Wir brauchen innovative Vorschläge, wie Besucher*innen möglichst ohne eigenen Pkw zeitnah und komfortabel die Veranstaltungen erreichen können. Denn eines ist klar: Eine Erweiterung des Messe- und Kongressstandorts darf nicht zu noch mehr motorisiertem Individualverkehr und damit weiteren Lärm- und Schadstoffbelastungen in der Stadt führen. Vielmehr brauchen wir Lösungen, wie der Messe- und Kongressstandort gut durch den ÖPNV angebunden werden kann und inwieweit wir zum Beispiel am Rande der Stadt Park+Ride-Parkplätze einrichten können. Wir erwarten uns hier entsprechende Vorschläge von den Gutachten und Untersuchungen.
Die mögliche Ansiedlung einer Multifunktionshalle in der Innenstadt sehen wir als sehr kritisch an, zumal wir der Auffassung sind, dass wir damit in einen Konkurrenzkampf mit bestehenden Eventhallen in der Region eintreten würden, der mehr Ressourcen auffrisst, als er einbringt. Fest steht für uns in jedem Fall, dass kein Bau auf der Fläche des Bürgerparks entstehen darf.“

 

TOP 22.1: Barrierefreies Wählen – Stimmzettelschablonen für die Kommunalwahl 2019
Redebeitrag: Thomas Brass

“Beim Gang zur Wahlurne sind sehbehinderte oder blinde Menschen in der Regel auf die Mithilfe einer Vertrauensperson angewiesen, um ihren Stimmzettel auszufüllen. Folglich können sie auch nicht von ihrem Recht der geheimen Wahl Gebrauch machen. Um ihnen dies dennoch zu ermöglichen, stellen örtliche Sehbehinderten- und Blindenvereine auf Anfrage sogenannte Stimmzettelschablonen bereit. Wir beantragen, dass die Verwaltung der Landeshauptstadt in Zusammenarbeit mit dem “Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e.V.” solche Schablonen vorbereitet und zur kommenden Kommunalwahl sowie für zukünftige Wahlen zur Verfügung stellt.
Die Stimmzettelschablonen enthalten Braille-Schrift und ermöglichen es damit blinden oder sehbehinderten Menschen, den wesentlichen Inhalt des Stimmzettels mit den Fingern zu lesen. Dieses Verfahren hat sich schon bei vielen Landtags-, EU-Parlaments und Bundestagswahlen bewährt und eröffnet Mitbürger*innen mit Kommunikationseinschränkungen eine weitere Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe am alltäglichen Leben. Im Bestreben, Barrieren im Alltag konsequent abzubauen, sollte die Stadt diese Möglichkeit in jedem Falle nutzen.“

 

TOP 22.5 : Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 135.03.13 Am Heidenkopf (FDP-Antrag)

“Ziel einer nachhaltigen und ökologischen Baupolitik muss es sein, die Neuversiegelung von Flächen weitestgehend zu vermeiden und möglichst viel Grün zu erhalten. Insbesondere in der Innenstadt sind Grünflächen und Waldstücke ohnehin schon rar gesät. Das Bauvorhaben am Heidenkopf würde jedoch zur Folge haben, dass ein größeres Waldstück gerodet werden müsste. Wir sind der Auffassung, dass diese Planungen nicht mit einer nachhaltigen Baupolitik in Einklang zu bringen sind.
Darüber hinaus sehen wir weitere Probleme hinsichtlich des Vorhabens: Es ist unklar, wie ein späteres Wohngebiet gut durch umweltfreundliche Verkehrsmittel zu erreichen wäre. Es gibt keine Pläne für eine Radwegeverbindung. So ist zu befürchten, dass die neue Wohnbebauung hauptsächlich nur durch den motorisierten Individualverkehr zu erreichen wäre.
Durch die Rodung des Waldes ginge außerdem ein wichtiger Wasserspeicher und damit Überflutungsschutz verloren. Es wurden zwar Retentionsflächen geplant. Allerdings ist sehr fraglich, ob diese die Folgen der Versiegelung wettmachen können. Wir können dem Vorhaben daher so nicht zustimmen und werden den Antrag auf Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur weiteren Beratung in den zuständigen Ausschuss überweisen, in dem er bisher nicht behandelt wurde.“