21.09.2018 | Belastungen durch Lkw-Verkehr: Lärmschutzgutachten für Bereich ‘Heringsmühle’ erstellen

Saarbrücken, 21.09.2018. Angesichts der anhaltenden Lärmbelastungen durch den Lkw-Verkehr sprechen sich die Grünen im Stadtrat für die Erstellung eines Lärmgutachtens im Bereich Heringsmühle in Fechingen aus. Sie erhärten weiterhin ihre Forderung nach einer großräumigen Lkw-Durchfahrtverbotszone für Saarbrücken.

“Der Lkw-Durchgangsverkehr unter anderem entlang der Heringsmühle ist zum beständigen Problem geworden und schränkt seit langem die Lebensqualität der Anwohner*innen in unerträglichem Maß ein. Während in das Thema ‘Lärmschutz am Staden’ kürzlich Bewegung gekommen ist und ein Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben wurde, tut sich in Sachen Heringsmühle bislang nichts. Wir erwarten, dass die Stadt endlich ein auch Lärmschutzgutachten für diesen Bereich veranlasst, um das Problem mit dem Lkw-Verkehr sowie seine Auswirkungen statistisch zu erfassen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen”, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der Grünen im Stadtrat, Torsten Reif.

Ziel müsse es laut den Grünen letztlich sein, eine großräumige Lkw-Durchfahrtverbotszone für die Landeshauptstadt einzurichten, um die Umwelt- und Lärmbelastungen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen zu erhöhen. “Das Problem mit den Lkw, die Saarbrücken als willkommene Abkürzung in Richtung Frankreich nutzen und überhaupt nicht in der Landeshauptstadt anliefern, erstreckt sich längst nicht nur auf die L108 (Heringsmühle/Flughafenstraße). Unter anderem sind die B423, die Lebacher Straße, Camphauser Straße und das Scheidter Tal betroffen. Daher brauchen wir eine umfängliche Lkw-Durchfahrtverbotszone. Das würde die Situation der Anwohner*innen in nahezu allen Stadtteilen verbessern. Der Schwerlastverkehr, der nicht im Rahmen des Anlieferverkehrs in Saarbrücken unterwegs ist, muss aus der Stadt verbannt werden.  Solange diese ‚große Lösung‘ noch nicht umgesetzt wird, sollten zumindest dort, wo es den Bürger*innen zusteht, entsprechende Gutachten angefertigt werden”, so Reif abschließend.