30.08.2017 | Neue Baumschutzsatzung sorgt für mehr Grün in Saarbrücken

Wald

WaldDie Verwaltung hat eine neue Baumschutzsatzung zur Abstimmung im Rat vorbereitet. Zwei wichtige Änderungen sind zu diskutieren. Die Änderung bezogen auf Ersatzpflanzungen von Waldstücken begrüße ich ausdrücklich. Sie besagt, dass Grundstücke, deren Pflanzenbewuchs von der obersten Forstbehörde als Wald eingestuft wird, nur gerodet werden dürfen, wenn die notwendigen Ersatzpflanzungen auf dem Stadtgebiet erfolgen. Bisher war es möglich, diese Pflanzungen irgendwo im Saarland zu tätigen. Unterm Strich sorgt diese neue Regelung dafür, dass wir diesen Baumbestand zumindest im Stadtgebiet halten können. Die zweite Änderung betrifft die Fällung von Bäumen auf Privatgrundstücken, die in der Summe nicht als Wald eingestuft sind. Bisher wurden angemessene Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück gefordert. Wenn das nachweislich nicht möglich war, gab es keinen Ersatz. Der neuen Vorlage zur Folge ist in 3 Schritten vorzugehen. Zuerst wird die Ersatzpflanzung auf dem Grundstück geprüft. Ist dies nicht möglich, wird eine Ersatzpflanzung im Stadtgebiet vorzugsweise in der Nähe des ursprünglichen Standortes gefordert. Erst im dritten Schritt wird eine Ersatzzahlung angeboten. Diese Gelder sind von der Verwaltung zweckgebunden für weitere, dringend notwendige Pflanzungen einzusetzen. Auch diese Änderung sorgt für mehr Grün in der Stadt, aber über die Höhe der geforderten Zahlung kann diskutiert werden. (Wochenspiegel-Kolumne „Die Stadtratsfraktionen informieren“ | KW 35 | Torsten Reif)