25.01.2017 | Cannabis: Grüne für Einrichtung von lizensierten Abgabestellen

Die Grünen im Saarbrücker Stadtrat nehmen erfreut zur Kenntnis, dass die Bundesregierung mit ihrem neuen Gesetzesvorstoß einen Teil unserer Forderungen in Bezug auf Cannabis übernimmt und umsetzt. Nach dem Gesetzentwurf können Patienten ohne Therapiealternative Cannabisprodukte wie getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter und hochwertiger Qualität auf ärztliche Verordnung hin in Apotheken auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen erhalten.
“Wir haben uns in den letzten Wochen und Monaten für ein wissenschaftlich begleitetes Projekt in der Landeshauptstadt stark gemacht. Durch das Gesetz, das im März in Kraft treten wird, ist ein Teil unserer Forderungen umgesetzt. Darüber freuen wir uns sehr. Die neue Regelung ein erster Schritt in Richtung einer neuen, offenen Drogenpolitik sein – es gibt noch viel zu tun: Statt Drogen zum Tabuthema zu machen, möchten wir aufklären und frühzeitig präventiv schulen. Erst die Regulierung von Drogen, wie z. B. auch die grüne Bundestagsfraktion mit dem Cannabiskontrollgesetz vorschlägt, schafft die Voraussetzung für einen wirksamen Jugendschutz und eine glaubwürdige Prävention. Dazu gehören sachliche Aufklärung und Informationen, um den einzelnen Menschen zum selbstbestimmten und gesundheitsbewussten Verhalten zu befähigen”, sagt Thomas Brass, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion. Die Grünen setzen sich deshalb weiterhin für die Einrichtung von Stellen zur legalen und lizenzierten Abgabe von Cannabis in Saarbrücken ein.
“Durch die Verbotspolitik hat sich ein florierender Schwarzmarkt etabliert. In diesem zurzeit bestehenden unregulierten und unkontrollierten Markt setzen sich Menschen dem Risiko aus, minderwertige, verunreinigte Produkte zu erwerben, die ihre Gesundheit schädigen. Durch unsere Forderung nach einer regulierten und kontrollierten Abgabe kann nicht nur der Verbraucher- und Jugendschutz, sondern auch die Prävention aktiv gefördert werden.“, so Thomas Brass abschließend.