28.10.2016 | Grüne sehen sich bestätigt

Die Verwaltungsspitze der Landeshauptstadt beurteilt ein mögliches Gewerbegebiet im Almet nach den Zwischenergebnissen der Machbarkeitsstudie skeptisch. Die Grünen im Stadtrat sehen sich bestätigt und sprechen sich dafür aus, die Pläne sofort aufzugeben. Nach Ansicht der Fraktion soll das Käsbösch in seiner jetzigen Funktion als Naherholungsgebiet erhalten werden.

„Wir haben uns von Beginn an dafür eingesetzt, dass die Fläche Käsbösch, die bereits im Stadtentwicklungskonzept Alt-Saarbrücken-Tallage von 2011 ausdrücklich als Naherholungsgebiet ausgewiesen wurde, als solche erhalten bleibt. Die gestrige Empfehlung der Oberbürgermeisterin Charlotte Britz, die Planungen zur Erschließung der Fläche als Gewerbegebiet nicht fortzuführen, betrachten wir als Bestätigung unserer Einschätzung“, so der Fraktionsvorsitzende Timo Lehberger.
Nachdem die Bündnisgrünen im März dieses Jahres die Pläne der Stadt, das Naherholungsgebiet Käsbösch als Industriegebiet zu nutzen, öffentlich gemacht hatten, formierte sich umgehend breiter bürgerlicher Widerstand. Lehberger hierzu: „Der Umfang des Engagements der Bürgerinnen und Bürger zum Erhalt des Käsbösch hat unsere Fraktion wirklich sehr beeindruckt! Die Erklärung der Verwaltungsspitze, sich auch aufgrund dieser massiven Proteste künftig gegen das Projekt auszusprechen, zeigt deutlich, dass Saarbrücken eine sehr lebens- und liebenswerte Stadt ist, in der die Interessen der Bürgerinnen und Bürger Gehör finden.“
In ihrer Ansiedlungspolitik wird die Grüne Fraktion auch weiterhin einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, der gewährleistet, dass Ökologie nicht gegen Ökonomie ausgespielt wird. 
„Das Beispiel Käsbösch zeigt, dass es Rahmenbedingungen wie die unselige Gewerbesteuergesetzgebung sind, die Städte und Gemeinden dazu anhalten möglichst viele Gewerbe- und Industriegebiete selbst an den unsinnigsten Orten auszuweisen, um entsprechende Einnahmen zu realisieren. Wir wünschen uns eine Landesplanung, die diesem Kirchturmdenken entgegenwirkt und eine steuerliche Rahmengesetzgebung, die Anreize zur interkommunalen Kooperation bei der Ansiedlungspolitik schafft“, so Lehberger.