01.04.2015 | Entscheidende 150 Meter

Windkraftanlagen leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch zur kommunalen Wertschöpfung. Bei Produktion, Planung und Installation der Anlagen sowie bei Grundstückserschließung, Netzanbindung oder Ausgleichsmaßnahmen kommen zum Teil regionale Unternehmen zum Zuge. Die Kommunen profitieren von den wiederkehrenden Wertschöpfungseffekten, wie Pacht- und oder nicht zu verachtende Steuereinnahmen. In vielen Fällen sind durch Beteiligungsmodelle auch die EinwohnerInnen direkt an den Einnahmen beteiligt.

Der Anteil der Landeshauptstadt an diesem Wertschöpfungskuchen steht leider aktuell zur Disposition. Auf Betreiben einiger Umlandgemeinden soll im entsprechenden Flächennutzungsplan ein erweiterter Vorsorgeabstand zur Wohnbebauung von 800 statt den bisher favorisierten 650 m festgeschrieben werden. Diese Erweiterung um 150 m würde die Anzahl der möglichen Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt und somit die mögliche Wertschöpfung massiv verringern. Bleibt zu hoffen, dass sich im Sinne der Vernunft und Nachhaltigkeit letztlich die Mehrheit der Gemeinden gemeinsam mit Saarbrücken für 650 m und somit für zusätzliche Einnahmen und die Umsetzung der Energiewende entscheidet. (Wochenspiegel-Kolumne „Die Stadtratsfraktionen informieren“ | Autor: Timo Lehberger)