Die Landeshauptstadt unternimmt viele Anstrengungen, um das Leben für junge Familien attraktiver zu gestalten. So wollen wir Kindern ausreichend Möglichkeiten bieten, ihrem Bewegungsdrang nachzukommen und ungefährdet im Freien spielen zu können. Für Stadtkinder sind deshalb Spielplätze von großer Bedeutung. Umso erfreulicher, dass in diesem Jahr drei Kinderspielplätze und ein Bolzplatz in den Stadtteilen erneuert und umgestaltet werden.
Erfreulich – vielleicht nicht für alle. Wurde auch an behinderte Kinder oder behinderte BegleiterInnen gedacht? Dies ist nicht immer der Fall. So bildet z. B. Sand für RollstuhlfahrerInnen ein Hindernis, nicht nur für betroffene Kinder sondern auch eventuell für Oma oder Opa, die gerne mit ihren Enkeln Zeit auf dem Spielplatz verbringen wollen. Dank eines Besuches der städtischen Gesamtbehindertenbeauftragten wurde unsere Fraktion für dieses Thema verstärkt sensibilisiert.
Das 2006 von der UNO –Generalversammlung verabschiedete und 2008 in Kraft getretene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der Menschenrechte für die Lebenssituation behinderte Menschen konkretisiert, um ihnen die gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Hier finden sich neben grundlegenden Teilen der allgemeinen Menschenrechte (auf Leben, auf Freizügigkeit) viele spezielle Bestimmungen, die auf die Lebenssituation behinderter Menschen eingehen.
Auf die nötigen Voraussetzungen, damit die Rechte auch tatsächlich wahrgenommen werden können, wurde von staatlicher Seite oft nicht eingegangen. Daher ist es unabdingbar, dass bei den Planungen Betroffene rechtzeitig mit eingebunden werden.
Karin Burkart
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