01.08.2012 | Wozu brauchen wir Beratungsstellen?

Glücksspiel im Sinne des Spielerschutzes zu regulieren, war ein Thema des saarländischen Landtages. Das komplexe Krankheitsbild der Abhängigkeitserkrankungen zu behandeln und Menschen in ihrer Lebensgestaltung zu helfen, ist Aufgabe der Suchtberatungsstellen.
Was zeichnet diese aus? Während man für eine psychotherapeutische Beratung monatelange Wartezeiten in Kauf nehmen muss, kann man hier kurzfristig Hilfe finden.
Das niedrigschwellige Angebot hilft dem Aufsuchenden ein aktuelles oder grundlegendes Problem zu lösen. Hierbei wird er von kompetenten BeraterInnen qualifiziert unterstützt. Beratungsstellen beziehen auch das soziale Umfeld mit ein, z.B. bei Bedarf die Angehörigen. Daher spricht man auch von psychosozialer Beratung. Schulungen für Vorgesetzte, Lehrkräfte und MitarbeiterInnen aus dem sozialen Bereich (Multiplikatorenschulung) dienen der Prävention. Hier geht es um Informationsvermittlung, Fortbildung und den Aufbau von Handlungs- und Verhaltenskompetenz im Umgang mit Suchtgefährdeten.
Die hohe gesellschaftliche Bedeutung der Suchtproblematik ist unumstritten. Sie zieht viele Probleme nach sich und durch eine frühe Intervention kann die Sucht rechtzeitig angegangen werden. Durch zielgerichtete und klientenorientierte Arbeitsansätze kann der Suchtkreislauf durchbrochen werden. Beileibe keine Spielwiese nach dem Motto: „Wir unterhalten uns mal, dann wird es schon werden“, sondern auf die Bedürfnisse des Hilfesuchenden wird eingegangen. Je nach Verlauf der Abhängigkeitserkrankung ist auch eine Intervallbehandlung von Vorteil und in Suchtberatungsstellen unbürokratisch leistbar. Ein vertrauensvoller Kontakt zwischen Aufsuchendem und BeraterIn ist dabei gewährleistet.

Karin Burkart