Jetzt wird sie wieder losgehen die große Verwirrung, wer, wann und wo rauchen darf. Das wird auch die Wirte am St. Johanner Markt schwer treffen. Die CDU-Landesregierung hat das Rauchverbot in saarländischen Gaststätten erheblich gelockert und damit ein gesundheitspolitisches Desaster angerichtet. Das Rauchen ist jetzt wieder erlaubt in Gaststätten, die über eine Grundfläche von bis 75 Quadratmetern verfügen sowie in Lokalen, die vom Inhaber geführt werden und in denen Aushilfskräfte nur sporadisch eingesetzt werden. Und das obwohl sich die große Mehrheit der Bevölkerung für ein konsequentes Rauchverbot ausspricht, wie auch Umfragen im Saarland belegen. Der geschäftsführende Direktor des Bremer Instituts für Gesundheits- und Medizinrecht, Professor Dr. Benedikt Buchner, hat in einer gutachterlichen Stellungnahme für unsere Landtagsfraktion darauf hingewiesen, dass das geplante Nichtraucherschutzgesetz in vielerlei Hinsicht neue Unklarheiten und damit die Gefahr weiteren Nachbesserungsbedarfs birgt. Die vom Saar-Verfassungsgericht monierte Ungleichbehandlung wird durch den jetzt von der CDU-Landesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf nicht beseitigt, sondern lediglich modifiziert. Mit diesem Gesetz sind erstens die juristischen Probleme beim Nichtraucherschutz keineswegs gelöst und zweitens die Fragen des Gesundheitsschutzes ad absurdum geführt. Wir haben natürlich gegen den Gesetzesentwurf der CDU-Landesregierung gestimmt und werden uns weiterhin auf allen Ebenen für einen echten Nichtraucherschutz stark machen. Länder wie Italien und Irland haben vorgemacht, dass eine konsequente Regelung ohne Ausnahmen funktioniert und weiterhin Menschen in Gaststätten und Restaurants gehen. Es geht daher nicht um ein Gegeneinander von RaucherInnen und NichtraucherInnen, wie es interessierte Kreise immer darstellen, sondern um ein gesundes Miteinander. Erforderlich ist auch die Unterstützung von Prävention und Entwöhnungskampagnen mit geschlechtsspezifischer Ausrichtung.
Claudia Willger-Lambert
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