„Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit sowie auf den Schutz vor Gefährdungen für sein Wohl. Bei allem staatlichen Handeln ist das Wohl des Kindes besonders zu berücksichtigen. Sein Wille ist entsprechend seinem Alter und seinem Reifegrad in allen es betreffenden Angelegenheiten zu beachten“.
Diesen Passus hat die grüne Bundestagsfraktion in den Bundestag eingebracht und wird sich auch in der nächsten Legislaturperiode weiter für die Stärkung der Kinderrechte einsetzen.
Braucht es überhaupt einen neu zu schaffenden Artikel im Grundgesetz, um Kinderrechte in der Verfassung zu verankern? Ich denke, ja. Denn obwohl sich der Anspruch auf Schutz vor Gewalt aus unserem Grundgesetz ergibt, gilt es den Kinderschutz zu intensivieren. Nicht nur die jetzt aufgedeckten Missbrauchsfälle innerhalb der Kirche, nein, auch die gestiegene Zahl der Inobhutnahmen von Kindern/ Jugendlichen durch das Jugendamt des Regionalverbandes sprechen eine deutliche Sprache.
Alle Parteien bemühen sich im Wahlkampf die Bedeutung von Kindern zu betonen und wie wichtig das Kindeswohl für unsere Gesellschaft ist. Es gibt auch bereits jetzt Unterstützung von Familien ab Geburt des Kindes und weitere Hilfen in den jeweiligen Lebensphasen. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass die Fülle dieser Maßnahmen oftmals nicht bekannt oder für die Betroffenen schwierig in Anspruch zu nehmen ist. Von daher könnte eine Bündelung aller Maßnahmen nicht nur den Verwaltungsaufwand reduzieren, sondern allen zu Gute kommen. Die Einrichtung von ausreichend und qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Bildungsmöglichkeiten ist dabei ein Baustein.
Karin Burkart
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