Der Skandal um die Völklinger Baufirma beim Bau der Berliner Promenade wie auch an der Uniklinik Homburg macht klar: Zu oft gilt bei der Auftragsvergabe der Öffentlichen Hand das Motto: „Geiz ist geil“.
Nach alldem was man weiß, konnte hier ein landesweit bekannt unseriöser Anbieter öffentliche Aufträge einstreichen.
Wie passt dies mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zusammen, welches besagt, dass der Zuschlag nicht dem billigsten Angebot zu erteilen ist, sondern dem wirtschaftlichsten? Qualitative Kriterien wie Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit müssen bei Vergabe zwingend berücksichtigt werden.
Wie kann es in einem anderen Fall sein, dass die Stadt mit einer Firma schon schlechte Erfahrungen gemacht hatte, sich mit dieser bei einer weiteren Vergabe aber erneut arrangieren muss, weil der Preis mehr zählt als die Vertrauenswürdigkeit?
Ein Grund könnte die Angst der Kommunen sein, dass unterlegene Bauunternehmer einen langen Klageprozess bei den Vergabekammern im Saarland anstrengen. Die damit verbundene lange Untätigkeit am Bau schürt die Angst vor dem öffentlichen Verriss. Um nicht als Zauderer und Zögerer dazustehen, beugt man sich dann doch dem Spardiktat und vergibt den Bauauftrag an die „Billigheimer“
Wir müssen in der (Kommunal)politik mehr über Vergabestrategien und -kriterien sprechen. Wir müssen beleuchten, wo der Zwang zum kurzfristigen Sparen herkommt und welche Gegenstrategien zu entwickeln sind.
Auch die saarländischen Vergabekammern müssen sich selbstkritisch fragen, welche Signale sie durch ihre Entscheidungen an die kommunale Auftragsvergabe senden: Förderung kurzfristigen Pfuschs oder das Gewährleisten Nachhaltiger Bauqualität.
Guido Vogel-Latz