06.03.2013 | Menschenrecht für gemeinsame Bildung

Angeregt durch eine Besuch bei meinem Patenkind in einer heilpädagogischen Einrichtung der Kreuznacher Diakonie, heute einige Gedanken zur Inklusion.
Inklusion in Kindergarten und Schule bedeutet die Wahrnehmung des Menschenrechtes auf Teilhabe für alle Kinder. Kinder eines Wohnortes sollen unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, ihrer kulturellen, ethnischen oder sozialen Herkunft in Kindergarten und Schule zusammen lernen und unterrichtet werden. Im Saarland gibt es für das gemeinsame Lernen aller Kinder bisher für die Eltern nur das Antragsrecht für gemeinsames Lernen und noch kein echtes Wahlrecht. Über den Antrag der Eltern wird im Bildungsministerium entschieden und hiernach richtet sich dann die Beschulung in einer Förderschule oder in einer Regelschule am Wohnort. Im Saarland ist die Gewährung dieses Rechtes weiterhin von den sächlichen und personellen Bedingungen in der wohnortnahen Regelschule abhängig. Da die Bundesrepublik sich durch die Anerkennung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 jedoch verpflichtet hat, ein inklusives Bildungssystem vorzuhalten, müssten mittlerweile alle behinderten und benachteiligten Kinder einen Platz in der Schule ihres Wohnortes erhalten: lange Fahrwege blieben den benachteiligten oder behinderten Kindern dann erspart und sie lernten mit Gleichaltrigen im gemeinsamen Wohn- und Lebensraum. Damit entstünde eine stärkere Gerechtigkeit in den Schulen und mehr Möglichkeiten für behinderte und benachteiligte Menschen am gesellschaftlichen Leben einer Gemeinde teilzunehmen. Neben den pädagogischen und sozialen Vorteilen kostet das parallele Fortbestehen von Förderschulen und Gemeinsamem Unterricht nachgewiesenermaßen mehr Geld.

Karin Burkart