Das Tauziehen um den Erhalt der Jobcenter bzw. ARGEN zur Betreuung der Langzeitarbeitslosen hat Gott sei Dank ein Ende. Bundestag und Bundesrat beschlossen dazu vor kurzem die erforderliche Änderung des Grundgesetzes. Dies war notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen in den ARGEN als verfassungswidrig beanstandet hatte.
Für die Langzeitarbeitslosen in Saarbrücken ist damit weiterhin die ARGE Saarbrücken zuständig, weiterhin übernehmen also Bundesagentur für Arbeit und Kommunen zusammen die Betreuung und die Jobsuche. Auch wir haben uns in der Vergangenheit immer dafür eingesetzt, dass doppelte Behördengänge und aufwändige Antragsbürokratien den Arbeitslosen erspart bleiben und – so wie bisher auch – eine Betreuung aus einer Hand gesichert ist. Zur Zeit denkt man im Regionalverband darüber nach, die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit in der ARGE Saarbrücken zu beenden und als Kommune, als Regionalverband alleine die Hartz IV BezieherInnen zu betreuen. Damit übernähme der Regionalverband nicht nur die soziale Betreuung und wäre für die Warmmiete zuständig, sondern wäre auch Ansprechpartner bei der Arbeitssuche und der Entwicklung von Beschäftigperspektiven. Bis Ende des Jahres soll geklärt sein, wie es mit der ARGE Saarbrücken weitergeht. Eine Optionskommune zu werden hat Vor- und Nachteile, die sorgsam abgewogen werden müssen. Insbesondere muss im Vordergrund stehen, ob und welche Vorteile die Langzeitarbeitslosen davon haben, wenn der Regionalverband die „Option zieht“. Außerdem sollte – bei der derzeitigen defizitären Haushaltslage von Stadt und Regionalverband – der Finanzierungsaspekt gut durchdacht sein.
Thomas Brück
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