26.02.2013 | St. Johanner Markt: Stadtrats-Grüne fordern Bebauungsplan

Zum Hintergrund: 1979 hat der Stadtrat einstimmig Sanierungsziele zur Erhaltung und Sicherung der Wohnfunktion und Stärkung der ansässigen Gewerbebetriebe in den Erdgeschossbereichen für den St. Johanner Markt beschlossen. 2001 wurde das Bebauungsplanverfahren eingeleitet und 2010 wurde der Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre beschlossen, um so die Ziele der Planung zu sichern. Diese Veränderungssperre wurde seitdem zweimal verlängert. Jetzt wird von der Verwaltung eine Verlängerung dieser Veränderungssperre bis zum November 2013 zur Abstimmung gestellt.

Dazu teilt der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Saarbrücker Stadtrat, Thomas Brück mit:

„Eine Veränderungssperre gibt der Stadt die Möglichkeit, die städtebaulichen Planziele für den Bereich des St. Johanner Marktes vor Rechtskraft eines Bebauungsplans zu sichern. Damit können Bauvorhaben, die den Planzielen zuwiderlaufen, abgewehrt werden. Im Falle des St. Johanner Marktes ging es dabei um die Verhinderung einer Spielhalle sowie eines Parkplatzes neben der evangelischen Kirche St. Johann. Deshalb haben wir der Veränderungssperre in der Vergangenheit auch zugestimmt.
Die Gründe für die aktuelle zeitliche Verlängerung bis November überzeugen uns allerdings nicht. Ganz im Gegenteil: Um sowohl das Wohnen im Bereich des St. Johanner Marktes zu sichern und zu fördern als auch die vorhandene Nutzungsmischung von Gastronomie und Einzelhandel zu erhalten, ist es für uns höchste Zeit, das Verfahren zum Abschluss zu bringen und die Nutzungen im Bebauungsplan festzuschreiben.
Sorgen machen uns insbesondere die aktuellen Entwicklungen im Immobilenbereich. Denn wir befürchten, dass durch Käufe bzw. Verkäufe von Häusern und Grundstücken Fakten geschaffen werden, die dem Charakter des St. Johanner Marktes nicht entsprechen und ungewollten Nutzungen Tür und Tor öffnen. Will man die Vielfalt des St. Johanner Marktes als Herz der Altstadt und Saarbrückens „Gute Stube“ für die Zukunft bewahren, muss die Stadt in einem transparenten Prozess und mit Beteiligung der betroffenen AnwohnerInnen, EigentümerInnen und GeschäftsinhaberInnen über bisherige Gespräche und Planungen informieren. Und dies sehen wir nur durch das Verfahren eines rechtskräftigen Bebauungsplans gewährleistet.“