Nachdem die Sanierungssatzung für das ehemalige Sanierungsgebiet Nauwieser Viertel aufgehoben wurde, müssen die Ziele der Sanierung und die aufgrund der Sanierung getätigten Investitionen durch einen qualifizierten Bebauungsplan gesichert werden. Dazu teilt der Faktionsvorsitzende und Baupolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Saarbrücker Stadtrat, Guido Vogel-Latz mit:
„Wir unterstützen ganz klar die Absicht, dass das Nauwieser Viertel auch in Zukunft ein Stadtviertel bleiben soll, in dem das Wohnen im Vordergrund steht. Deshalb sieht der Bebauungsplan auch Ausweisungen vor, die dem Charakter der Viertels nicht zuwider laufen und zielt auf ein gesundes und verträgliches Nebeneinander von Wohnen, Gewerbe, Handel und Gastronomie ab. Nach der Einbindung der AnwohnerInnen und ganz speziell auch nach intensiven Gesprächen mit der Bürgerinitiative gab es viel Zustimmung für dieses Vorhaben des Bebauungsplans.
Um den Mix aus unterschiedlichen Nutzungen zu gewährleisten, sieht der Bebauungsplan drei unterschiedliche Zonen vor: neben der Ausweisung als Mischgebiet und allgemeines Wohngebiet ist im Zentrum des Viertels ein besonderes Wohngebiet ohne zusätzliche Kneipen und Betriebe vorgesehen. Dem können wir vorbehaltlos zustimmen, denn es gilt die BewohnerInnen vor steigendem Lärm insbesondere durch den Lärm von Nachtschwärmern zu schützen. Deshalb ist es für uns unverständlich, warum der Bebauungsplan die Johannisstraße in zwei Gebiete teilt. Eine Seite ist als besonderes Wohngebiet ausgewiesen, die Straßenseite gegenüber allerdings als Mischgebiet. Damit können sich auf dieser Straßenseite sowohl Kneipen als auch Betriebe ansiedeln und die Absicht, die der Bebauungsplan auf der Seite des besonderen Wohngebietes vorsieht, wird unterlaufen.
Deshalb schlagen wir im Sinne der BewohnerInnen und um zukünftige Nutzungskonflikte zu vermeiden eine Vereinheitlichung vor und die ganze Johannisstraße zum besonderen Wohngebiet zu erklären“.