04.06.2010 | Steuer stellt Schulessen schlechter als Fastfood

Grüne Stadtratsfraktion kritisiert Besteuerung des Schulessens
Mit einem Brief an die Verbraucherministerin Ilse Aigner hat sich die grüne Stadtratsfraktion in die Debatte über den Mehrwertsteuersatz für Schulessen eingemischt.
Hintergrund ist der Erlass des Bundesfinanzministeriums, der die Verpflegung an Imbissbuden mit 7 Prozent geringer besteuert als vollwertiges Essen in Schulkantinen mit einem Satz von 19 Prozent.
Das Problem: Kommt das Schulessen von einem Lieferanten und sorgt dieser für die Ausgabe des Essens und die Geschirrreinigung, dann werden 19 Prozent fällig und nicht 7 Prozent wie für eine Mahlzeit an sich. Dieser ermäßigte Steuersatz gilt aber bei Fastfood zum Mitnehmen.
Dazu die schulpolitische Sprecherin der Fraktion Karin Burkart: „Die Bemühungen der Kommunen und Schulträger allerorts, die Schulverpflegung so zu gestalten, dass sie den Qualitätsstandards des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz entspricht und gleichzeitig für die Eltern auch bezahlbar ist, werden durch eine solche ungerechte und unbegründete steuerliche Benachteilung konterkariert.“ Dass das Bundesfinanzministerium in dem betreffenden Erlass die ungleiche Besteuerung mit der Unterscheidung zwischen „Mitnahme“, „Anlieferung“ und den „Verzehr auf einer dafür bereitgestellten Sitzgelegenheit“ begründet, mache die Sache nicht besser.
Angesichts der katastrophalen Haushaltslage der Kommunen werde es immer schwieriger, gesundes Schulessen zu finanzieren bzw. entsprechend zu bezuschussen. „Da sollte der Bund nicht auch noch die volle Mehrwertsteuer anrechnen“, kritisiert Burkart.
Damit das Schulessen zu einem attraktiven Preis angeboten werden kann, fordert die Fraktion die Ministerin auf, diese Ungereimtheiten bei der Mehrwertsteuer im Sinne der SchülerInnen und der Steuergerechtigkeit zu beseitigen.