Die Grünen im Stadtrat Saarbrücken begrüßen, dass in der heutigen Stadtratssitzung eine Satzung über ein Vorkaufsrecht der Stadt für Flächen im Almet beschlossen wurde. Dies ermögliche, zeitnah neue Entwicklungsperspektiven für das Naherholungsgebiet Almet zu schaffen.
Hierzu erklären die Fraktionsvorsitzenden, Claudia Schmelzer und Jeanne Dillschneider:
“Das Almet ist ein Naherholungsgebiet mit einzigartigem Charakter in unserer Landeshauptstadt, das vielfältige Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten bietet. Allerdings liegt dort noch großes Entwicklungspotenzial brach. Die Möglichkeiten zur Aufwertung und damit zur Attraktivitätssteigerung sind vielfältig. Daher setzen wir uns bereits seit Jahren dafür ein, dass für dieses Gebiet ein umfangreiches Entwicklungskonzept seitens der Stadt erarbeitet und umgesetzt wird. Nachdem wir bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen hierfür finanzielle Vorsorge getroffen haben, begrüßen wir, dass die Stadt nun ein Vorkaufsrecht für dortige Flächen schafft, um die künftige Entwicklung anzustoßen.
Im Rahmen eines Masterplans muss aus unserer Sicht insbesondere der Fokus auf die Aufwertung des Eingangsbereichs sowie die Verbesserung der Verkehrssituation gelegt werden, zumal es nicht selten zu Konfliktsituationen zwischen Autofahrer:innen und Radfahrer:innen kommt. Ziel sollte es sein, den motorisierten Individualverkehr deutlich zu reduzieren, was unter anderem durch die Einrichtung von Radwegen und die Aufwertung beziehungsweise das Anlegen von Fußwegen, zum Beispiel entlang des Tabaksmühlenbachs, erreicht werden kann. Die Ausweitung landwirtschaftlicher Flächen sowie von Flächen für Kleingartenanlagen müssen ebenso wie Renaturierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Starkregenvorsorge Bestandteil eines Entwicklungskonzeptes sein.
Mit der Schaffung des Vorkaufsrechts haben wir nun den ersten Schritt in Richtung einer deutlichen Attraktivitätssteigerung des Almets getan. Wir erwarten von der Stadt, nun zeitnah einen Masterplan mit konkreten Inhalten zur Umsetzung vorzulegen und alle künftigen Maßnahmen eng mit den Bürger:innen, insbesondere den Grundstückseigentümer:innen im Almet, abzustimmen.”