Konfliktberatung für Schwangere

Vor einigen Wochen hat der Deutsche Bundestag die Abschaffung des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches beschlossen und damit das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben. Damit dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig über Schwangerschaftsabbrüche, Abtreibungsmethoden sowie deren Risiken öffentlich informieren. Wir sehen darin eine längst überfällige und klare Stärkung der Selbstbestimmungsrechte von Frauen.

Schwangerschaftsabbrüche sind immer eine schwierige Entscheidung, die Gründe hierfür sind vielfältig und jeweils eng mit der persönlichen Lebenssituation der Betroffenen verknüpft. Durch die neue Regelung im Strafgesetzbuch ist aber leider auch nicht auszuschließen, dass Frauen in Konfliktsituationen von Abtreibungsgegner:innen konfrontiert oder in ihrer Entscheidung beeinflusst werden, beispielsweise, indem versucht wird, sie vom Aufsuchen von Beratungsstellen abzuhalten. Man spricht in dem Zusammenhang auch von sogenannten Gehsteigbelästigungen.

Es ist das gute Recht der Frauen, ergebnisoffen und anonym beraten werden zu können. Wir sehen die Landeshauptstadt Saarbrücken daher in der Pflicht, sicherzustellen, dass dieses Recht auch gewahrt bleibt. Zur Durchsetzung der Persönlichkeitsrechte sollte explizit auch die Möglichkeit der Einrichtung von Schutzzonen vor Beratungseinrichtungen sowie das Aussprechen spezifischer Auflagen für Mahnwachen von Abtreibungsgegnern geprüft werden. Letztere können etwa die Verlegung des Versammlungsortes oder der Ausschluss bestimmter Uhrzeiten sein.

Die Stadtverordnete Patricia Schumann

Patricia Schumann