Der Deutsche Bundestag hat die Aufhebung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. Damit Frauen in Konfliktsituationen auch in Saarbrücken tatsächlich anonym und ergebnisoffen beraten werden können, setzt sich die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken für einen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte der Hilfesuchenden ein.
“Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am 24. Juni die Abschaffung des § 219a des Strafgesetzbuches beschlossen und damit das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben. Ärztinnen und Ärzte dürfen zukünftig über Schwangerschaftsabbrüche und die praktizierten Abtreibungsmethoden, ihre Risiken und Nebenwirkungen öffentlich informieren, ohne eine strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen. Gleichzeitig bleibt für Schwangere die Pflicht erhalten, sich vor dem Schwangerschaftsabbruch ärztlich beraten zu lassen.
Die Gründe, warum sich Frauen für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, sind sehr eng mit ihrer persönlichen Lebenssituation verknüpft. Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung sind 43 Prozent aller Einelternfamilien einkommensarm, trotz Erwerbstätigkeit können viele das Existenzminimum für eine eigene Familie nicht sichern und haben Zukunftsängste. Ungewollte Schwangerschaften lassen sich auch durch Verhütung nicht immer vermeiden, gleichzeitig ist das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung ein fundamentales Grundrecht jedes Menschen. So teilten 29,9 % der Frauen in einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 2016 mit, mindestens einmal in ihrem Leben nicht beabsichtigt schwanger gewesen zu sein, 16,8 % der befragten Frauen gaben an, ungewollt schwanger gewesen zu sein,” so Jeanne Dillschneider, Fraktionsvorsitzende der Stadtratsfraktion von Bündnis 90 die Grünen.
“Es ist nicht auszuschließen, dass Frauen in Konfliktsituationen durch Abtreibungsgegner:innen vom Aufsuchen der Beratungsstelle abgehalten oder in ihrer Entscheidung beeinflusst werden. Frauen, die ihre Identität nicht preisgeben möchten, ist ein ergebnisoffenes Beratungsgespräch anzubieten. Die Landeshauptstadt Saarbrücken ist hier in der Pflicht, jegliche Formen solcher Gehsteigbelästigungen zu unterbinden und ihre Bürgerinnen vor Belästigungen jeglicher Art zu schützen!”, so die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion, Patricia Schumann.
“Damit Frauen tatsächlich ergebnisoffen und anonym beraten werden können,” fordert Patricia Schumann, ,,soll das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken alle Möglichkeiten ausnutzen, um das Recht der Frauen auf eine anonyme Beratung zu wahren. Zur Durchsetzung ihrer Persönlichkeitsrechte sollte explizit auch die Möglichkeit der Einrichtung von Schutzzonen vor Beratungseinrichtungen sowie das Aussprechen spezifischer Auflagen für Mahnwachen von Abtreibungsgegnern, wie etwa die Verlegung des Versammlungsortes oder der Ausschluss bestimmter Zeiten, unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit geprüft werden!”