18.10.2017 | Barrierefreiheit ist gesetzlich vorgeschrieben

kaltenbachstraße

kaltenbachstraßeAnlässlich der Einweihung der Kaltenbachstraße möchte ich mich heute einem Thema widmen, dass leider immer noch nicht Ernst genug genommen wird. Vor 15 Jahren trat das Behindertengleichstellungsgesetzt in Kraft. Es soll eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigen bzw. verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleisten. Bei baulichen Maßnahmen vor allem im öffentlichen Raum muss dieses Gesetz befolgt werden.

Die Sanierung der Kaltenbachstraße war vor diesem Hintergrund sicher eine Herausforderung. Eine Herausforderung, die letztendlich hervorragend gemeistert wurde. Es geht eben darum, dass die barrierefreien Angebote später auch von den Betroffenen genutzt werden können. Machen Blindenleitlinien und ein barrierearmer Korridor für Rollstuhlfahrer in unmittelbarer Nähe zur Hauswand wie im ursprünglichen Entwurf vorgesehen wirklich Sinn, wenn dort Menschenschlangen an den Imbissen den Weg versperren? Wir konnten erreichen, dass das geändert und die Wegeführung mittig angelegt wurde. Leider mussten wir hart um diese sinnvolle Lösung kämpfen. An anderer Stelle fallen ähnliche Fehlplanungen der Stadt aus der Vergangenheit auf. Die Kaltenbachstraße zeigt, dass vernünftige Planungen umsetzbar sind. Wir werden uns weiterhin für alltagstaugliche Lösungen einsetzen, im Sinne eines lebenswerten Saarbrückens. (Wochenspiegel-Kolumne „Die Stadtratsfraktionen informieren“ | KW 42 | Torsten Reif)