Vor kurzem hat sich die Einführung des Nichtraucherschutzes im Saarland zum 5. Mal gejährt. Das Thema wurde seinerzeit sehr emotional geführt. Von einem provozierten Kneipensterben war die Rede. Selbst das Verfassungsgericht musste sich mit dem Thema auseinandersetzen. Heute, 5 Jahre später, ist das Gesetz auf breiter Basis akzeptiert und man kann sich eine andere Regelung gar nicht mehr vorstellen. Die kürzlich vorgestellte Forsa-Umfrage spricht von einer 76%-Zustimmung in der saarländischen Bevölkerung für die bestehende Regelung. Auch wenn nicht überall konsequent eingehalten, so wird der Nichtraucherschutz mittlerweile gelebt und als selbstverständlich empfunden. Bei jedem Ausflug in das Nachtleben einer Stadt, in der kein vergleichbares Gesetz gilt, wird mir persönlich immer wieder deutlich, wie froh ich bin, dass wir Grünen dieses Gesetz durchgesetzt haben.
Vor diesem Hintergrund kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, dass die Landesregierung im gerade verabschiedeten Spielbankengesetz eine Rolle rückwärts gemacht und diese funktionierende Regelung ohne Not mit einer Sonderregelung für Spielbanken in Frage gestellt hat. Selbst die Dehoga als Organisation des Gaststättengewerbes warnt vor dieser Aufweichung des Nichtraucherschutzes. Ein Gesetz, dass 84% der 18-29-Jährigen befürworten, läuft jetzt Gefahr, gekippt zu werden. Ist das ihr Ernst, Frau Kramp-Karrenbauer? (Wochenspiegel-Kolumne „Die Stadtratsfraktionen informieren“ | KW 49 | Torsten Reif)