Heftig diskutiert wird derzeit ein Vorschlag für eine Neuregelung der Straßenmusik. Hintergrund sind Beschwerden: Gewerbetreibende, Passanten und Anwohner würden durch Straßenmusik belästigt. Jetzt soll nur noch mit Genehmigung in der Tasche musiziert werden und nur an 2 Orten, nämlich in der Bahnhofstraße. Auftritte von max. 3 Personen zusammen, zu bestimmten Zeiten und mit festgelegtem Standortwechsel sind genehmigungsfähig. Einige Instrumente wie Trompete oder Trommeln werden verboten. Mit diesem Vorschlag soll Straßenmusik grundsätzlich als störend eingestuft werden. Dabei wird sie von vielen Menschen gerade als Bestandteil urbanen Lebens gesehen, und zwar in ihrer ganzen Vielfalt. Etliche Aufführungen überraschen und machen Straßenmusikanten erfolgreich. Gerade im Sommer und je nach Wetterlage entschließen sich Musiker oft spontan zu einer Aufführung. Gerade diese Spontanität ginge verloren ebenso wie die Vielfalt. Ein derartiger Verlust steht in keinem Verhältnis zu den Beschwerden. Es ist daher nötig, jetzt das wirklich Störende zu analysieren, dieses zu verbieten und alles andere zu lassen. In den Stadtteilen würde man sich sogar über mehr Straßenmusik freuen. (Wochenspiegel-Kolumne „Die Stadtratsfraktionen informieren“ | Autor: Claudia Willger)