Aufgaben des Kooperationsrates gemäß §211a KSVG
(1) Der Kooperationsrat entscheidet im Rahmen der Zuständigkeiten des Regionalverbandes über folgende Aufgaben:
– Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs und des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland
– Wirtschaftsförderung
– Öffentlicher Personennahverkehr nach dem Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland
– Koordination von Freizeit-, Sport- und Erholungsmaßnahmen.
(2) Der Kooperationsrat ist in folgenden Angelegenheiten zu hören:
– Erlass der Haushaltssatzung gemäß § 216 in Verbindung mit § 84
– Entscheidung über eine kommunale Zusammenarbeit nach § 197 Abs.4 in Verbindung mit § 143 Abs.3
regionale freiwillige Jugendarbeit
– regionale Schulentwicklungsplanung.
(3) Die Zustimmung des Kooperationsrates zur Entscheidung der Regionalversammlung über einen höheren Anteil an der Finanzierung einer kommunalen Zusammenarbeit nach § 19a Abs.2 des Kommunalfinanzausgleichsgesetzes muss einstimmig erfolgen.
Die Grüne Stadtratsfraktion wird durch folgende Mitglieder im Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken vertreten:
Thomas Brass
E-Mail: t.brass@gruene-fraktion-sb.de
Telefon: +49 (0) 681 905 12 07