18.11.2010 | Windkraft auch in Saarbrücken

Grüne loben den Vorstoß von Ministerin Peter
Die Zeiten sind andere geworden, der Nutzen der Erneuerbaren Energien wird nicht mehr angezweifelt. Neben den Vorteilen für Umwelt und Klimaschutz schaffen die Erneuerbaren Energien Arbeitsplätze und Steuereinnahmen. Deshalb begrüßt die grüne Stadtratsfraktion ausdrücklich die von Umweltministerin Peter geplante Gesetzesänderung, damit Städte und Gemeinden selbst Vorranggebiete für Windkrafträder festlegen können.
Dazu sagte der Umweltpolitische Sprecher Jürgen Meyer: „ Für Saarbrücken eröffnen sich damit Entscheidungsspielräume, denn bisher war auf dem Gebiet des Regionalverbandes kein Vorrangebiet für Windenergieanlagen vorgesehen. Wir unterstützen nachhaltig, dass das Land die Verantwortung für die Einrichtung von Windkrafträdern wieder in die kommunalen Hände legt. Es ist wichtig, dass die Stadt selbst über die möglichen Standorte entscheiden kann, denn nur vor Ort ist eine detailliertere und exaktere Planung gewährleistet als das auf Landesebene möglich ist. Angst vor einer Zerstückelung der Landschaft braucht aber niemand zu haben, da bei der Planung von Windanlagen auch immer gesetzliche Vorschriften etwa die des Bundesimmissionsschutzgesetzes eingehalten werden müssen. Um etwaige Konflikte schon im Vorfeld nicht entstehen zu lassen, hat der Saarbrücker Umweltdezernent Breuer zusätzlich einen Kriterienkatalog vorgeschlagen, der die unterschiedlichen Schutzansprüche von Naherholungs- und Wohngebieten sowie Lebensräumen besonderer Arten im Hinblick auf Windkraftanlagen berücksichtigen wird. Zudem spülen die Öko-Energien auch noch Geld in die kommunalen Kassen. Damit erhält auch Saarbrücken die Chance zur Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg, zur Finanzierung wichtiger kommunaler Vorhaben und Haushaltsentlastung, zur Sicherung des Standortes, der Arbeitsplätze und der lokalen Wertschöpfung. Kommunen können nämlich 70 Prozent der Gewerbesteuer behalten, wenn auf ihrem Gebiet Windräder laufen. Die restlichen 30 Prozent fließen der Kommune zu, in der der Betreiber seinen Sitz hat“.