17.12.2013 | Glückwunsch, das Regieren kann beginnen

Grünen-Stadtratsfraktion fordert eine kommunale Altschuldenregelung noch 2014

Wohltaten für 50 Milliarden wie z.B. das Betreuungsgeld wurden im Laufe der Koalitionsverhandlungen im Bund diskutiert, 50 Milliarden beträgt in etwa auch der aktuelle Stand des “kommunalen Dispos”, der meist kurzfristigen Kassenkredite aller deutschen Kommunen. Viele Kommunen, und dazu gehört auch Saarbrücken, leben dabei aktuell gar nicht über ihre Verhältnisse. Aktuelle Einnahmen und aktuelle Ausgaben sind in etwa ausgeglichen – nur die Zinsen der Altschulden drücken das Saldo tief in die roten Zahlen – mit allen Folgen des entstehenden Sparzwanges: Schließung von Schwimmbädern, Renovierungsstau in öffentlichen Gebäuden, Verfall von Infrastruktur, Spardebatte statt Zukunftsplanung.

Deshalb fordert der Finanzpolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Saarbrücker Stadtrat, Hajo Bruns von der neuen Bundesregierung eine kommunale Altschuldenregelung:

„Das einzige, was viele Kommunen noch am Leben hält, ist das aktuell niedrige Zinsniveau. Sobald die Zinsen steigen, gehen deutschlandweit in den Kommunen die Lichter aus.
Sich davor zu schützen ist teuer. Eine 10jährige Sicherung des aktuellen Zinsniveaus würde im Falle Saarbrücken in etwa 10 Millionen Euro zusätzliche Kosten im Jahr bedeuten – etwa 100 Euro Mehrbelastung für jeden Saarbrücker Haushalt.
Das gilt allerdings nur, wenn jede Kommune für sich handelt. Der Bund zahlt für langfristige Kredite den gleichen Zins wie Kommunen für ihren kommunalen Dispo. Böte der Bund den Kommunen eine Umschuldung an, wären die Kommunen vor Zinsänderung geschützt und die BürgerInnen nicht zusätzlich belastet – ohne Mehrkosten für den Bund wohlgemerkt. Dieses muss der Mindeststandard einer kommunalen Altschuldenregelung durch den Bund sein. Und diese Regelung muss schnell kommen.
Und sie muss durch den Bund kommen, denn nur der Bund kann dieses leisten, da die meisten finanzschwachen Kommunen in ebenso finanzschwachen Ländern liegen, die selbst keine Hilfe leisten können.
Hier liegt auch die einzige Rechtfertigung für eine große Koalition, die mit ihrer verfassungsändernden Bundestagsmehrheit und Bundesratsmehrheit für eine Reform der föderalen Finanzen nur den politischen Willen braucht.
Für die Kommunen sollte die Altschuldenregelung keine Ermächtigung zum “Weiter so” sein, denn sie verpflichteten sich, ab sofort keine neuen Schulden aufzunehmen, d.h. die Schuldenbremse ab sofort und nicht erst 2020, und das ohne Kaputtsparen der Infrastruktur. Ein kommunaler finanzieller Neustart incl. konjunktureller Impulse durch Kommunen, die wieder in die Lage versetzt werden, das direkte Lebensumfeld der Bürger angemessen in Stand zu halten. Eine Altschuldenregelung mit massiver Bundesbeteiligung noch 2014 ist deshalb für uns ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft“.