Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken

Aufgaben des Kooperationsrates gemäß §211a KSVG

(1) Der Kooperationsrat entscheidet im Rahmen der Zuständigkeiten des Regionalverbandes über folgende Aufgaben:

– Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs und des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland

– Wirtschaftsförderung

– Öffentlicher Personennahverkehr nach dem Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland

– Koordination von Freizeit-, Sport- und Erholungsmaßnahmen.

(2) Der Kooperationsrat ist in folgenden Angelegenheiten zu hören:

– Erlass der Haushaltssatzung gemäß § 216 in Verbindung mit § 84

– Entscheidung über eine kommunale Zusammenarbeit nach § 197 Abs.4 in Verbindung mit § 143 Abs.3

regionale freiwillige Jugendarbeit

– regionale Schulentwicklungsplanung.

(3) Die Zustimmung des Kooperationsrates zur Entscheidung der Regionalversammlung über einen höheren Anteil an der Finanzierung einer kommunalen Zusammenarbeit nach § 19a Abs.2 des Kommunalfinanzausgleichsgesetzes muss einstimmig erfolgen.

 


Die Grüne Stadtratsfraktion wird durch folgende Mitglieder im Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken vertreten:

 

Thomas Brass
E-Mail: t.brass@gruene-fraktion-sb.de
Telefon: +49 (0) 681 905 12 07