Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Saarbrücken setzt sich für einen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte von Frauen in Konfliktsituationen ein. Vor dem Hintergrund der kürzlich verabschiedeten Gesetzesnovelle des Deutschen Bundestages, die Schwangere und medizinisches Personal künftig besser vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner:innen schützt, fordert die Fraktion konkrete Maßnahmen in der Landeshauptstadt.
Hierzu erklärt die frauenpolitische Sprecherin, Patricia Schumann:
„Frauen, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, müssen sich anonym und ergebnisoffen beraten lassen können, ohne Belästigungen oder Druck ausgesetzt zu sein. Das neue Gesetz der Ampel-Koalition, das Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen und Arztpraxen mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld ahndet und eine Abstandsregelung von 100 Metern zu diesen Einrichtungen vorsieht, ist ein wichtiger Schritt. Jetzt ist es an der Stadt Saarbrücken, diese Regelungen durch das Ordnungsamt konsequent durchzusetzen, um den Schutz der betroffenen Frauen zu gewährleisten.
Zur Durchsetzung der Persönlichkeitsrechte der Frauen erwarten wir außerdem, nach Möglichkeit Schutzzonen vor Beratungsstellen einzurichten und spezifische Auflagen für Mahnwachen von Abtreibungsgegner:innen zu prüfen. Dies könnte die Verlegung von Versammlungsorten oder den Ausschluss bestimmter Zeiten beinhalten, immer unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit. Insbesondere die Pius-Bruderschaft nutzt die Verletzlichkeit von Frauen gezielt aus, um ihre dogmatische und rückwärtsgewandte Ideologie zu verbreiten. Dies lehnen wir entschieden ab.
Bereits im Juni 2022 hatte der Bundestag mit der Abschaffung des § 219a des Strafgesetzbuches das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben. Seither können Ärztinnen und Ärzte offen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Es ist unabdingbar, dass auch in Saarbrücken Frauen, die ihre Identität nicht preisgeben möchten, ein ergebnisoffenes Beratungsgespräch angeboten wird. Die Landeshauptstadt ist in der Pflicht, jegliche Formen von Gehsteigbelästigungen zu unterbinden und ihre Bürgerinnen vor Belästigungen jeglicher Art zu schützen.”