Firma Woll muss sich an Auflagen halten – Keine Fällarbeiten ohne Zustimmung durch das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz!

Die Grünen im Stadtrat Saarbrücken kritisieren das Vorgehen der Firma Woll in Gersweiler, die heute, am 01.02., Fällarbeiten im Zusammenhang mit der Erweiterung ihres Firmengeländes durchgeführt hat. Dies verstoße gegen die Auflagen des Bebauungsplans, wonach Rodungs- und größere Rückschnittarbeiten auf die Zeit zwischen 1. November und 31. Januar aus Gründen des Artenschutzes beschränkt wurden. 

“Bei der Erweiterung der Produktionsstätte der Firma Woll in Gersweiler war es unser Kernanliegen, eine möglichst große Waldfläche zu erhalten und den Umwelt- und Artenschutz bestmöglich zu berücksichtigen. Neben einer Reduktion der zu fällenden Fläche um rund 0,5 ha ist im Satzungsbeschluss des entsprechenden Bebauungsplans sodann auch festgehalten, dass durch das Festlegen von Bauzeitbegrenzungen eine Gefährdung von Brutvögeln und Haselmäusen ausgeschlossen werden muss. So werden Rodungs- und größere Rückschnittarbeiten auf die Zeit zwischen 01.11. und 31.01.beschränkt. Eine Fortführung der Fällarbeiten im Februar ist also im Bebauungsplan nicht vorgesehen“, erklären die Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Stadtrat, Yvonne Brück und Torsten Reif. 

Die Grünen kritisieren daher das aktuelle Vorgehen der Firma Woll, die Fällarbeiten nicht in der im Bebauungsplan festgesetzten Frist durchgeführt zu haben. „Wenn nun hiervon abgewichen wird, ist das durch die Firma Woll zu begründen und zu beantragen. Eine Abweichung von den Artenschutzvorgaben kann nur die zuständige Naturschutzbehörde, das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, abschließend beurteilen. Voraussetzung für eine mögliche Ausnahmegenehmigung seitens des Stadtplanungsamtes muss daher aus unserer Sicht die Zustimmung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz sein. Bis zu einer Ausnahmegenehmigung sind die Arbeiten einzustellen“, so Brück und Reif abschließend.