Meyer-Gluche: Zahlenmäßige Aufstockung des Sicherheitspersonals statt Eingriff in Persönlichkeitsrechte
Saarbrücken, 08.08.2019. Die Grünen im Stadtrat halten das Vorhaben der Saarbahn GmbH, das Personal privater Sicherheitsdienste mit Körperkameras auszustatten, für eine wirkungslose Maßnahme, die nur davon ablenkt, dass das Unternehmen keine wirkliche Lösung zur Verbesserung der Sicherheit für die Fahrgäste parat hat. Die Grünen erwarten eine deutliche personelle Aufstockung des Sicherheitspersonals und eine Ausweitung der Einsatzzeiten. Hierzu erklärt die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Stadtrat, Barbara Meyer-Gluche:
„Aufgrund des jüngsten gewaltsamen Übergriffs in einer Saarbahn und der generellen Feststellung des Unternehmens, dass Aggressivität und Respektlosigkeit gegenüber dem Personal zunehmen würden, halten wir Investitionen in eine Verstärkung der Sicherheitspersonals in Bus und Bahn für unerlässlich. Allerdings verbessern wir die Sicherheit für die Fahrgäste nicht durch den Einsatz von Bodycams. Diese Kameras bieten lediglich demjenigen Schutz, der sie trägt, nicht aber den Bürger*innen. Zielführender als Investitionen in solche Körperkameras wäre es daher, diese Mittel in eine deutliche zahlenmäßige Aufstockung des Sicherheitspersonals, eine Ausweitung der Einsatzzeiten sowie in Präventionskampagnen zu investieren.
Darüber hinaus haben wir erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken bezüglich des Einsatzes von Bodycams. Zunächst stellt eine Videoüberwachung generell einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. Daher muss immer die Frage gestellt werden, ob ausreichend triftige Gründe vorliegen, die einen Einsatz von Kameras rechtfertigen. Schon diese Interessenabwägung gestaltet sich schwierig. Hinzu kommen weitere verfahrenstechnische Fragen, wie etwa: Woran können Bürger*innen die laufende Aufnahme erkennen? Wer sichtet und verwaltet die Aufnahmen? Wie lange und wo werden sie gespeichert?
Darüber hinaus sind Gefahrenabwehr und die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit Aufgabe der Polizei. Auch die Verfolgung von Straftaten obliegt alleine den Ermittlungsbehörden. Schon deshalb stellt sich die berechtigte Frage, ob aus rechtlichen Gründen private Sicherheitsunternehmen überhaupt mit Bodycams ausgestattet werden dürfen. Diese Bedenken teilen im Übrigen auch die Datenschutzaufsichtsbehörden.”