12.08.2011 | Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zulassen

Der CSD, der jährliche Demonstrationstag von Schwulen und Lesben gegen Ausgrenzung und Diskriminierung ist vorbei, in Saarbrücken gefeiert von 20.000 Menschen. Die berechtigten Forderungen von Homosexuellen insbesondere gleichgeschlechtlichen Paaren sind geblieben. Vor zehn Jahren gab sich in Hannover das erste schwule Paar das Ja-Wort. Doch die Gleichstellung mit Rechten und Pflichten von heterosexuellen Ehepaaren war damit nicht vollzogen. Unterschiede gibt es in erster Linie noch im Steuer- und Adoptionsrecht. Deshalb haben die Grünen einen Gesetzesentwurf im Bundestag eingebracht, der die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare fordert. Dazu ist eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderlich. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses sind wir davon überzeugt, dass es keine haltbaren Gründe mehr gibt, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln.
Dass Änderungen möglich sind, wenn es denn politisch gewollt ist, zeigen die grünen Initiativen im Saarländischen Landtag. Hier wurde beschlossen, die Verfassung um das Merkmal „sexuelle Identität“ zu ergänzen. Damit ist das Recht auf Gleichbehandlung künftig in der Verfassung des Saarlandes festgeschrieben und niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden – das ist nun im Saarland ein einklagbares Recht. Daneben wurde auch das saarländische Besoldungsgesetz angepasst, verpartnerte BeamtInnen erhalten auch einen Familienzuschlag. Damit wurde hier im Saarland ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der konventionellen Ehe getan.
Wir werden beharrlich weiter „dicke Bretter“ bohren.

Karin Burkart