Zu der beabsichtigten Änderung der Grünanlagensatzung, die zukünftig das Grillen an fünf Plätzen am Saarufer erlaubt, erklärt die umweltpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat, Claudia Willger:
„Wir begrüßen es, dass die Stadt verschiedene Plätze am Saarufer zu Grillen freigibt. Damit wird dem Anliegen vieler BürgerInnen bei schönem Wetter an der Saar auch Grillen zu dürfen, Rechnung getragen. Dieses offensichtliche Interesse der SaarbrückerInnen wurde jetzt von der Stadt aufgegriffen und in geordnete Bahnen gelenkt, indem spezielle Flächen zum Grillen eingerichtet und ausgewiesen werden sollen. Denn auch ohne Erlaubnis wurde insbesondere am Staden oder in den Burbacher Saaranlagen in der Vergangenheit zunehmend dem Grillvergnügen nachgegangen. Dieses unkontrollierte Grillen kann bzw. hat allerdings zu Schäden an der Grasnarbe durch Einweggrills und Bodenfeuern geführt.
Sobald die Grünanlagensatzung entsprechend geändert ist, können die SaarbrückerInnen an der Saar ohne schlechtes Gewissen und mit viel Spaß schwenken. Nicht nachvollziehbar ist allerdings für uns, wieso die Bübinger Saarwiesen von dieser Ausweisung von Grillplätzen ausgenommen wurden. Wenn sowohl Flächen am Staden, bei der Freizeitanlage St. Arnual, im Bürgerpark und in den Burbacher Saaranlagen als öffentliche Grillplätze geeignet sind, gibt es aus unserer Sicht kein Argument, wieso die Bübinger BürgerInnen nicht auf öffentlichen Plätzen in den Saarwiesen brutzeln dürfen. Wir fordern deshalb die Verwaltung auf, dies dringend nachzuholen und das Grillen auch in den Bübinger Saarwiesen zu erlauben“.